Das sollten Sie beachten

Folgende Leihfristen gelten für unsere Medien:

  • Bücher und Kamishibai: 4 Wochen
  • Zeitschriften, CDs, DVD und Blu-Ray, Gesellschaftsspiele, Konsolenspiele,
    Tip-Toi-Stifte, Tonie-Figuren sowie Tonie-Boxen: 2 Wochen

Verlängerungen sind möglich, sofern die Medien nicht vorbestellt wurden.
Für Vormerkungen fallen 1,00 € pro Medium an.

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Kulturbetriebsgesellschaft Meißner Land mbH – Geschäftsbereich Bibliothek
(gültig ab 01.07.2026)

§ 1 – Sitz und Zweck der Bibliothek

(1) Die Stadtbibliothek Coswig ist ein Geschäftsbereich der Kulturbetriebsgesellschaft Meißner Land mbH. Sitz der Bibliothek ist Karrasstraße 2, 01640 Coswig.

(2) Die Bibliothek dient der allgemeinen Bildung und Information sowie der Aus-, Weiter- und Fortbildung und der Freizeitgestaltung.

(3) Die Benutzung der Bibliothek ist allen natürlichen und juristischen Personen des Privatrechts sowie öffentlich-rechtlichen Einrichtungen – nachfolgend „Benutzer“ genannt – im Rahmen dieser AGB gestattet.

(4) Zwischen der Bibliothek und deren Benutzern wird ein privat-rechtliches Benutzungsverhältnis begründet.

§ 2 – Anmeldung und Benutzerausweis

(1) Für die Anmeldung und Ausleihe wird ein Jahresentgelt nach der zu diesen AGB gehörenden Preistafel (§ 9) erhoben. Besondere Leistungen sowie Säumniszuschläge und Auslagenersatz werden ebenfalls gemäß Preistafel erhoben.

(2) Die Anmeldung muss persönlich unter Vorlage des Personalausweises der Bundesrepublik Deutschland oder eines anderen amtlich bestätigten gültigen Ausweises mit Lichtbild, z.B. Pass, in Verbindung mit der amtlichen Meldebestätigung erfolgen.

(3) Bei der Anmeldung Minderjähriger sind die schriftliche Einwilligung eines gesetzlichen Vertreters sowie dessen gültiger Personalausweis oder Reisepass in Verbindung mit einer aktuellen amtlichen Meldebestätigung vorzulegen. Der gesetzliche Vertreter verpflichtet sich zur Haftung im Schadensfall und zur Begleichung anfallender Entgelte.

(4) Mit seiner Unterschrift bestätigt der Benutzer bzw. sein gesetzlicher Vertreter die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben zur Person und erkennt damit die AGB der Kulturbetriebsgesellschaft Meißner Land mbH, Geschäftsbereich Bibliothek an. Gleichzeitig erteilt er seine Zustimmung zur elektronischen Speicherung und Verarbeitung seiner Daten zu bibliotheksinternen Zwecken unter Beachtung der geltenden gesetzlichen Datenschutzbestimmungen.

(5) Der Benutzer erhält einen Benutzerausweis, der für die Dauer von 12 Monaten gültig ist und beim Entleihen der Medien vorzulegen ist. Für den Benutzerausweis ist mit der Anmeldung ein Entgelt gemäß der Preistafel zu entrichten. Der Benutzerausweis berechtigt zur Benutzung der Bibliothek für die darauf folgenden 12 Monate. Die Gültigkeit des Benutzerausweises kann – auch mehrfach – für 12 Monate gegen ein Entgelt gemäß Preistafel verlängert werden. Der Benutzerausweis ist nicht übertragbar. Die Veränderung persönlicher Daten ist dem Bibliothekspersonal unverzüglich mitzuteilen. Der Benutzerausweis ist auf Verlangen des Bibliothekspersonals zurückzugeben; desgl. auch nach Feststellung nicht mehr gegebener Voraussetzungen für die Benutzung.

(6) Der Verlust des Ausweises ist dem Bibliothekspersonal unverzüglich anzuzeigen. Nach der Verlustmeldung kann ein kostenpflichtiger Ersatzausweis ausgestellt werden. Bis zum Eingang der Verlustmeldung und für Schäden, die durch Ausweismissbrauch entstehen, haftet der eingetragene Benutzer bzw. sein gesetzlicher Vertreter.

§ 3 – Ausleihe, Verlängerung, Vorbestellung

(1) Für die verschiedenen Medienarten gelten unterschiedliche Leihfristen. Die jeweils gültigen Leihfristen sind auf dem Webauftritt der Bibliothek unter www.bibo-coswig.de sowie in der Bibliothek einsehbar.
Das Bibliothekspersonal kann für bestimmte Medien veränderte Leihfristen festlegen und in begründeten Fällen entliehene Medien unverzüglich zurückfordern.

(2) Der Benutzer ist verpflichtet, die für die Ausleihe vorgesehenen Medien beim Bibliothekspersonal verbuchen zu lassen. Dabei erhält er einen Nutzerbeleg. Das auf dem Nutzerbeleg vermerkte Abgabedatum ist verbindlich.

(3) Die Leihfrist kann vor Ablauf auf Antrag verlängert werden, wenn keine Vorbestellung vorliegt. Der Antrag auf Leihfristverlängerung kann in der Stadtbibliothek telefonisch oder schriftlich erfolgen. Auf Verlangen sind die Medien in der Stadtbibliothek vorzulegen.

(4) Die entliehenen Medien dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden.

(5) Ausgeliehene Medien können vorbestellt werden, dafür wird ein Entgelt erhoben. Das Entgelt wird auch bei Nichtabholung erhoben. Der Anspruch auf das vorbestellte Medium erlischt eine Woche nach Benachrichtigung.

(6) Medien können durch den auswärtigen Leihverkehr bezogen werden. Dafür wird ein Fernleihentgelt nach der zu diesen AGB gehörenden Preistafel erhoben.

(7) Für die Ausleihe von DVDs, Blu-ray Discs und Konsolenspielen gelten die Altersfreigaben nach dem Jugendschutzgesetz (insbesondere FSK und USK) verbindlich.

(8) Die Rückgabe der Medien (ausgenommen Zeitschriften, Gesellschaftsspiele und Tonieboxen) kann jederzeit fristgerecht bis Ende des Fälligkeitstages – auch außerhalb der Bibliotheksöffnungszeiten – über den Rückgabeautomaten erfolgen. Erforderlich dafür ist der Benutzerausweis.

§ 4 – Behandlung der Medien

(1) Der Benutzer hat die entliehenen Medien sorgfältig zu behandeln, sie nicht zu verunreinigen oder zu beschädigen. Bei der Ausleihe außer Haus hat der Benutzer den Zustand und die Vollständigkeit der Medien zu prüfen und sichtbare Mängel sofort, andere Mängel unverzüglich nach Feststellung dem Bibliothekspersonal anzuzeigen.

(2) Entliehene Ton- und Bildträger dürfen nur auf handelsüblichen Geräten und unter den von den Herstellerfirmen vorgeschriebenen technischen Voraussetzungen abgespielt werden.

(3) Bei der Nutzung von Medien und anderer Dienstleistungen sind die gesetzlichen Bestimmungen insbesondere die des Urheberrechts, des Strafgesetzbuches, des Jugendschutzgesetzes, des Datenschutzgesetzes sowie der moralische Kontext der Gesellschaft einzuhalten. Gesetzwidrige sowie Gewalt verherrlichende, pornografische oder rassistische Inhalte und Daten dürfen weder aufgerufen noch genutzt oder verbreitet werden.

(4) Der Benutzer ist verpflichtet, von ihm verursachte Beschädigungen sowie den Verlust von entliehenen Medien dem Bibliothekspersonal unverzüglich anzuzeigen.

(5) Für jede Beschädigung oder den Verlust ist der Benutzer bzw. sein gesetzlicher Vertreter gem. Preistafel schadensersatzpflichtig. Dies gilt auch, wenn kein eigenes Verschulden vorliegt.

§ 5 – Leihfristüberschreitungen

(1) Bei Überschreiten der Leihfrist werden grundsätzlich Säumniszuschläge erhoben, auch wenn der Benutzer keine schriftliche Mahnung erhalten hat.

(2) Säumniszuschläge werden ab dem zweiten Öffnungstag nach Ablauf der Leihfrist fällig.

(3) Sofern der Bibliothek eine E-Mail-Adresse vorliegt, wird eine Woche nach Ablauf der Leihfrist eine erste Mahnung per E-Mail versandt, andernfalls erfolgt der Versand per Post. Weitere Mahnungen werden per Post versandt.

(4) Medienrückgaben und Entgelte werden mit Angabe der Frist bis zur Einleitung der Beitreibung schriftlich gemahnt.

(5) Nach Ablauf der Frist wird das Beitreibungsverfahren eingeleitet, dabei fallen Vollstreckungs- und weitere Entgelte an.

(6) Das Bibliothekspersonal macht die Entscheidung über die Ausleihe weiterer Medien von der Rückgabe angemahnter Medien sowie von der Erfüllung bestehender Zahlungsverpflichtungen abhängig.

§ 6 – Pflichten der Benutzer

(1) Der Benutzer erkennt die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Kulturbetriebsgesellschaft Meißner Land mbH – Geschäftsbereich Bibliothek an.

(2) Benutzer der Bibliothek haben sich so zu verhalten, dass das Inventar und die Medien nicht gefährdet werden und gegenseitige Rücksicht die erforderliche Ruhe garantiert.

(3) Störendes und unangemessenes Verhalten z.B. Lärmen, Rennen, zweckfremder Aufenthalt ist nicht gestattet. Essen und Trinken sowie Rauchen und das Mitbringen von Tieren in die Bibliothek sind nicht erlaubt. Den Weisungen des Bibliothekspersonals ist Folge zu leisten.

§ 7 – Haftung der Gesellschaft

(1) Für Garderobe und mitgebrachte Gegenstände wird keine Haftung übernommen.

(2) Die Kulturbetriebsgesellschaft Meißner Land mbH haftet nicht für die von ihr bereitgestellte Hard- und Software. Dies gilt auch für Schäden an Wiedergabegeräten bzw. Computern (z.B. durch nicht erkannte Virenprogramme).

(3) Die Kulturbetriebsgesellschaft Meißner Land mbH übernimmt keine Haftung für Inhalt, Verfügbarkeit und Qualität der zugänglich gemachten Medien, Informationen und Online-Dienste sowie für Schäden, die dem Benutzer durch deren Nutzung entstehen.

(4) Die Kulturbetriebsgesellschaft Meißner Land mbH haftet nicht für Folgen von Verletzungen gesetzlicher Bestimmungen gemäß § 4 Absatz 4 und entstandene Verpflichtungen zwischen Benutzer und Internetdienstleistern.

(5) Die Kulturbetriebsgesellschaft Meißner Land mbH haftet unbeschränkt für Schäden, die aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit resultieren, sofern diese auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung der Kulturbetriebsgesellschaft Meißner Land mbH, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Für sonstige Schäden haftet die Kulturbetriebsgesellschaft Meißner Land mbH unbeschränkt, soweit diese auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet die Kulturbetriebsgesellschaft Meißner Land mbH der Höhe nach begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Nutzungsverhältnisses überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Nutzer regelmäßig vertrauen darf. Im Übrigen ist die Haftung der Kulturbetriebsgesellschaft Meißner Land mbH für Schäden, die auf einfacher Fahrlässigkeit beruhen und die nicht unter vorbezeichnete Haftungsregelungen fallen, ausgeschlossen. Die Haftung aufgrund zwingender gesetzlicher Vorschriften bleibt unberührt.

§ 8 – Ausschluss von der Benutzung

Benutzer, die gegen die Bestimmungen diese AGB der Kulturbetriebsgesellschaft Meißner Land mbH, Geschäftsbereich Bibliothek verstoßen, können durch Entscheidung der Bibliotheksleitung zeitweise von der weiteren Benutzung der Stadtbibliothek ausgeschlossen werden.

§ 9 – Preistafel

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Bezeichnung der Entgelte

Entgelt in Euro

1 Benutzerausweis
1.1 Ausstellung bei Erstanmeldung sowie Verlängerung bis 4 Wochen nach Ablaufdatum, Jahresentgelt für Erwachsene ab 20 Jahren 15,00
Jahresentgelt pro Einrichtung einer Körperschaft 30,00
Personen bis einschließlich 19 Jahre, Inhaber des Coswiger Familienpasses kostenfrei
Schwerbehinderte ab GdB 50, Schüler und Studenten gegen Vorlage des entsprechenden Nachweises, Sozialleistungsempfänger nach SGB II und XII, Personen mit GdB 20-50 sowie Personen des FSJ, FÖJ, FKJ, BFD 7,50
1.2 Verlängerung ab der 5. Woche nach Ablaufdatum
Jahresentgelt für Erwachsene und Jugendliche ab 16 Jahre 17,00
Jahresentgelt pro Einrichtung und Körperschaft 32,00
1.3 Ausstellung eines Benutzerausweises bei Verlust bzw. Beschädigung 5,00
2 Säumniszuschläge
2.1 jeweils pro Medium
ab zweiten Öffnungstag nach Ablauf der Leihfrist 0,50
ab zweiter angefangener Woche nach Ablauf der Leihfrist 1,00
ab dritter angefangener Woche nach Ablauf der Leihfrist 2,50
jede weitere angefangene Woche nach Ablauf der Leihfrist 5,00
2.2 Kappungsgrenze für Säumniszuschläge pro Medieneinheit 50,00
3 Mahnkosten 5,00
4 Kostenersatz
4.1 bei Medienschäden 5,00
4.2 bei technischen Schäden
bei Schutzhüllenbeschädigung bzw. -verlust von CD und DVD
25,00
2,00
4.3 bei Medienverlust oder unbrauchbar beschädigten Medien Der Benutzer ist verpflichtet, ein Ersatzexemplar zu beschaffen. Ist dies nicht möglich, ist der Anschaffungspreis des Mediums zu entrichten.
4.4 Versandkosten 1,50
5 Vorbestellung
eines entliehenen Mediums aus dem Bestand der Bibliothek Coswig 1,00
6 Besondere Serviceleistungen
6.1 Kopien 0,15 je Seite
PC-Ausdrucke schwarz-weiß 0,10 je Seite
PC-Ausdrucke farbig 0,20 je Seite
6.2 Nutzung des öffentlichen Internetarbeitsplatzes (PC)
6.2.1 mit Benutzerausweis kostenfrei
6.2.2. ohne Benutzerausweis 2,00 je angefangene Stunde
6.3 Fernleihe
6.3.1 mit Benutzerausweis 4,00 je Medium
6.3.2 ohne Benutzerausweis 6,50 je Medium
6.4 Kaution für Ausleihe DAISY-Abspielgerät 50,00
6.5 Betreute Bibliotheksveranstaltungen
6.5.1 Eintritt für Erwachsene 2,00
6.5.2 Eintritt für Kinder und Jugendliche 1,00
6.6 Die Festlegung der Eintritte für Autorenlesungen erfolgt durch die Bibliotheksleitung auf der Grundlage der Kalkulation der Veranstaltung. Coswiger Schulklassen und Kita-Gruppen besuchen dieVeranstaltungen “Bibliothekseinführung” entgeltfrei.

§ 10 – Erfüllungsort, Gerichtsstand

Erfüllungsort ist der Sitz des Auftragnehmers. Auf das Vertragsverhältnis findet ausdrücklich deutsches Recht Anwendung. Gerichtsstand ist Meißen.

Coswig, den 01.07.2026